Für ein neues Österreich!

Für ein neues Österreich!

16. Dezember 2009

Die Klimalüge

Abgelegt unter: Aktuelle Beiträge — Philipp Starl @ 20:59

Die Kopenhagener Konferenz nähert sich ihrem Ende und überall auf der Welt wird darüber diskutiert, ob der Klimawandel stattfindet und wenn ja, ob und inwieweit er vom Menschen gemacht ist ist, es also einen anthropogenen Einfluss gibt, oder sogar eine ahtropogene Ursache. Überall? Mitnichten. In all den gleichgeschaltet zu sein scheinenden verbreiteten Medien der Erde (diejenigen die zumeist gelesen werden) gilt der anthropogene Einfluss als herrschender Konsens unter den Politikern (was stimmt) und unter den Wissenschaftern, was bei den Wissenschaftern jedoch bei weitem nicht stimmt. Beispielhaft hierzu die Leipziger Erklärung: http://www.sepp.org/policy%20declarations/LDrevised.html

Ich möchte hier keinen weiteren Pro- oder Contraartikel verfassen. Ich möchte hier auch nicht mit wissenschaftlichem Spezialwissen aufwarten. Das Ganze ist sowieso derart kompliziert, dass ein normaler, d.h. ein sich mit diesem Gebiet nicht außergewöhnlich gut auskennender, Mensch die ganzen Argumente längst nicht mehr nachvollziehen kann. Ich möchte hier ganz einfach nur Fakten aufzählen, die allein für sich stehen und mich wissenschaftlich dem Thema nähern.

Man muss sich als vernünftig denkender, redlicher Mensch folgende Fragen stellen, will man der Komplexität des Themas und der Objektivität gerecht werden:

1) Gibt es derzeit einen Klimawandel?

2) Wenn ja, hat der Mensch einen Einfluss darauf?

3) Wenn ja, wie stark und wodurch?

4) Welche Folgen hat der Klimawandel, bzw. eine sich erhöhende Temperatur?
5) Wie begegnet man einem menschgemachten Klimawandel?

6) Wie begegnet man generell einem stattfindenden Klimawandel?

ad 1) Es gab immer einen Klimawandel und wird auch immer einen Klimawandel geben. Findet aber derzeit einer statt? Zweifelsohne, schließlich schwanken die Temperaturen ständig und eine leichte Erwärmung ist, nimmt man die Mitte des 19. Jhdts. als Ausgangspunkt, ebenfalls zu beobachten. Zu sagen, das Klima würde sich nicht wandeln, käme einer Negierung aller Fakten gleich; vor allem des Faktums, dass sich die Erde schon immer abkühlte und erwärmte. Nur wie stark ist er und in welche Richtung schlägt das Pendel derzeit? Noch 1970 prognostizierten viele Klimaforscher eine Eiszeit in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten; die Wahrheit ist aber, dass sich die Erde leicht erwärmt hat. Jedoch nicht so stark, wie die Medien ständig suggerieren wollen, denn die Erde kühlte sich in den letzten zehn Jahren leicht ab, das ist ein nachgewiesenes Faktum, das selbst von den stärksten Befürwortern des menschgemachten Klimawandels nicht bestritten wird. Erklären können sich diese Herren die Abkühlung jedoch nicht. Es ist daher im Moment nicht abzusehen, wie stark sich die Erde in den nächsten Jahrzehnten erwärmen wird, oder ob es nicht doch wieder kühler wird, so wie es der derzeitige Trend anzeigt.

ad 2 und 3) Es ist natürlich, dass man diese Fragen verbindet, hängen sie doch engst miteinander zusammen. Es ist ebenfalls verständlich, dass man diesem Punkt die größte Aufmerksamkeit zuteil werden lassen sollte, denn schließlich hängt von seinem Ausgang die Antwort auf die restlichen Fragen ab. Kommt man gar zu dem Ergebnis, dass der Mensch nicht den geringsten Einfluss auf das Klima hat, sind die folgenden Fragen sogar obsolet. Wie gesagt, ich will hier keine wissenschaftliche Auseinandersetzung fortführen, sondern schlicht und für jeden nachvollziehbar ein paar Fakten darlegen. Wer jedoch eine tiefergehende wissenschaftliche Herangehensweise präferiert, dem sei die Seite www.biokurs.de/treibhaus ans Herz gelegt.

a) Im Ordovizium betrug der CO2 Gehalt das etwa fünfzehnfache der heutigen Werte und am Ende dieser Zeit herrschte Eiszeit. Jetzt könnte man natürlich verschiedene Gründe dafür finden, warum die Erde bei einem fünfzehnfachen CO2 Gehalt (eine Menge, die der Mensch nie ausstoßen könnte) kein Glutofen war. Es stellt sich jedoch schon die Frage, warum im mittleren Ordovizium der CO2 Gehalt fünfzehnmal so hoch wie heute war, die Pflanzen gedeihten und die Temperatur normal war, die Temperatur aber mit Fortschreiten dieser Zeit so weit sank, dass im Oberordovizium eine der stärksten Eiszeiten der Erdgeschichte stattfand. Das heißt also zwar, dass mit Absinken des CO2 Gehalts die Temperatur sank (wobei man nicht genau sagen kann, was als erstes geschah, das lasse ich mal aus), der CO2 Gehalt, der zur Erinnerung fünfzehnmal so hoch wie heute war, zu keiner Erwärmung der Erde führte, die Temperatur sank sogar sehr stark. Folgt man aber der Theorie der Politik und des IPCC, so müsste dieser extrem hohe CO2 Gehalt aber zu einer starken Erhitzung der Erde geführt haben. Quelle hierzu: http://www.geophysik.uni-kiel.de/~sabine/DieErde/Erdgeschichte/ordovizium.html

b) Nach der Theorie des IPCC absorbiert das CO2 in der Atmosphäre die von der Erde in Form von Infrarotstrahlung abgehende Wärme und sorgt so für eine Erwärmung der Erde. Das CO2, ein bisschen Wissenschaft muss sein, kann aber IR- Strahlung in der Wellenläge zwischen 7 und 13 mm (Mikrometern) gar nicht absorbieren, es ist dazu schlicht nicht fähig. Gerade bei diesen Wellenlängen entweicht aber die Wärme der Erde. Quelle hierzu: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=archiv&cat=1&ID=226

c) Wie man zu Climategate auch steht, es wirft doch die Frage auf, warum Wissenschafter andere Wissenschafter diskreditieren wollen. Als objektiver Wissenschafter müsste man doch geradezu gierig auf die Forschungen der Kollegen sein, sie miteinander abgleichen, nächtelang diskutieren, usw. Statt dessen werden Wissenschafter, die den menschlichen Einfluss anzweifeln diskreditiert, diffamiert und unterdrückt. Warum tun diese Wissenschafter das, wenn doch ihre Zahlen und Studien für sich sprechen müssten?

d) Den Berechnungen und der Theorie des IPCC zufolge, müsste sich die Erde ständig erwärmen, da der CO2 Gehalt ja ständig ansteigt. Fakt ist aber, dass sich die Erde zwischen 1945 und 1970 nicht erwärmt hat, auch in den letzten zehn Jahren nicht, sie kühlte sogar ab. Statt durch diese Fakten die Theorie des IPCC in Zweifel zu ziehen, werden heftig Erklärungen gesucht, die die Theorie des IPCC mit diesen Nichterwärmungszeiten in Einklang bringen können. Diese Fakten sind so zahlreich belegt, dass man sie jederzeit googeln kann.
e) Selbst das IPCC vertritt im Bericht von 2007 nicht die Ansicht, dass der Mensch eindeutig für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden kann. Im Gegenteil, im Schlussteil spricht er von deutlichen Unsicherheiten bei den Modellen und nicht vorhandenen Fakten. Genaueres darüber steht im IPCC Bericht 2007, meine Quelle kann aber jeder gerne haben, sie stammt aus einem Artikel der Zeitschrift Novo, der online leider nicht verfügbar ist. Gegen Anfrage kann ich den Artikel aber gerne durch Scan zusenden.

d) Die Welt hat eine der schwersten Finanzkrisen hinter sich, die Regierungen der Erde haben Billionen an Dollar ausgegeben (die nebenbei bemerkt alle durch Schulden finanziert wurden) um die Wirtschaft zu stützen und einen Zusammenbruch des Bankensektors zu verhindern. Diese Unsummen müssen natürlich irgendwie wieder hereingebracht werden. Deshalb kam den Politikern eine Klimasteuer in den Sinn (eine weltweite Transaktionssteuer, deren Einnahmen für den “Klimaschutz” verwendet werden sollen); dass diese Gelder aber sicher nicht für einen “Klimaschutz” verwendet werden, sondern in die Staatshaushalte fließen, bestreiten die Politiker nichtmal selbst. Faymann sagte selbst in der Presse, diese Steuer solle auch der Konjunktur und Ähnlichem dienen. Was das mit diesem Thema zu tun hat? Nun, man sollte sich bei jedem Thema die Frage des Cui bono? stellen. Ich habe mit diesem Punkt deutlich demonstriert, dass die Politik (egal welcher Couleur) massives Interesse daran hat, dass sie den Menschen klarmacht, sie seien für den Klimawandel verantwortlich. Stellen wir uns mal die Gegenfrage: wer hat denn etwas davon, wenn man herausfindet, dass der Mensch nicht dafür verantwortlich ist? Die Antwort: niemand. Einzig die Ölscheichs und Russland haben ein Interesse daran, dass weiter fossile Energie verbraucht wird. Erstens wird aber trotz erneuerbarer Energien weiterhin fossile Energie verbraucht, sodass durch “Klimaschutzmaßnahmen” diese Interessen nicht sonderlich beeinträchtigt werden und zweitens hab ich bezüglich Klimawandel noch keinen Aufschrei (dass der Mensch verantwortlich ist) aus Russland oder den Erdöl produzierenden Ländern vernommen, was für diese These spricht.

ad 3) Nehmen wir an, das CO2 erwärmt die Erde tatsächlich. Wie stark ist nun der Einfluss des Menschen? Sehen wir uns die Fakten an: der CO2 Anteil an der Atmosphäre beträgt derzeit 0,038%. Der Mensch trägt zu diesem CO2 Gehalt ca. 3- 4% bei (das ist ganz einfach nachrechenbar und wird von niemandem bezweifelt). Angesichts dieser Zahl muss man sich schon fragen, wie stark denn der Einfluss des Menschen sein kann, wenn er so einen kleinen Teil dazu beiträgt. Ein Tropfen, der das Wasser zum Überlaufen bringt, kann es ja nicht sein, denn wie wir bereits wissen, gab es schon deutlich höhere CO2 Mengen in der Atmosphäre und dass die Erdatmosphäre gerade jetzt so perfekt ausbalanciert ist, dass jedes bisschen CO2 mehr das System zum Kippen bringt, ist unwahrscheinlich. Warum sollte in einer milliardenlangen Erdgeschichte gerade die letzten paar tausend Jahre eine perfekt ausbalancierte Atmosphäre hervorgebracht haben? Ich bin zugegebenermaßen kein Mathematikgenie. Es kann sich aber jeder selbst ausrechnen, wieviel es bringt, den CO2 Ausstoß der Menschheit um 20% zu minimieren, wenn a) das CO2 0,038% der Atmosphäre ausmacht und b) nur 3- 4% von diesen 0,038% vom Menschen stammen. Es liegt hier viel eher nahe, dass sich der Mensch (wie schon oft in der Geschichte) maßlos überschätzt (das ist aber ein persönlicher Schluss, ich bitte jeden Leser, sich seine eigenen Schlüsse zu ziehen).

ad 4) Zu Zeiten der Dinosaurier und auch viele weitere Male war die Erdtemperatur um vieles höher als heute. Auch das ist unbestrittenes Faktum. Nun wissen wir nicht genau, wieviele Wirbelstürme es damals gab, wie hoch genau das Wasser wo stand oder welche Tiere deswegen ausgestorben sind. Fakt ist aber, dass alle Tiere irgendwann aussterben. Warum betrachtet es der Mensch als so eine große Katastrophe, dass Tierarten aussterben? Die Natur hat immer wieder neues Leben hervorgebracht. In Wahrheit sind 99% aller Tierarten, die jemals die Erde bevölkerten, ausgestorben. Dass der Mensch dafür vielleicht verantwortlich ist, kann ein schlechtes Gewissen auslösen, beeinträchtigt die Natur aber in keinster Weise, es sei denn, man glaubt wirklich, dass sämtliche Tiere auf dieser Erde aussterben werden, wenn sich das Klima wandelt. Der aussterbende Eisbär (dessen Population seit 50 Jahren im Steigen begriffen ist) ist also eine rein psychische Angelegenheit, um die Menschen für die Klimapolitik zu gewinnen. Und ansonsten? Wie gesagt, wie sich eine erhöhte Temperatur auswirkt, kann man nicht genau sagen, aber in den folgenden Punkten wird das genauer behandelt.

ad 5) Nehmen wir an, der Mensch hat einen erheblichen Einfluss auf den Klimawandel. Was können wir nun tun? Die Wahrheit: gar nichts. Wir müssten das CO2 massiv einsparen, da aber die Hauptemittäre die USA und China sind und diese Länder nicht gewillt sind, hier etwas zu unternehmen (oder massiv zu unternehmen), werden wir eine erhebliche CO2 Reduktion niemals zustande bringen. China und die Entwicklungsländer haben außerdem (um auf die Zahlungen der Industrieländer an die Entwicklungsländer einzugehen) nicht die wissenschaftlichen und technischen Kapazitäten, um mit auch noch so viel Geld (wobei ja China mehrere MRD in seinem Staatsfond hat, wieso sollten wir also dem Land, das unsere Firmen reihenweise mit dem Geld aufkauft auch noch zusätzliches Geld in die hand drücken?) eine CO2 Reduktion herbeizuführen.

ad 6) Was können wir nun tun, wenn sich eine Erderwärmung tatsächlich so schlimm auswirkt? Wir können dagegen in der Tat sehr viel tun. Wir können Dämme bauen, zukünftig die Städte so planen und bauen, dass sie wind- und flutfest sind. Wir könnten auch den Entwicklungsländern das Geld geben, um solche Maßnahmen zu treffen. Das würde nur einen Bruchteil dessen kosten, was eine versuchte CO2 Reduktion kostet, die die (angenommene) menschengemachte Erwärmung sowieso nur hinauszögert (wie in Punkt 5 aufgeführt).

Ich danke jedem Leser für die Zeit, um sich das alles durchzulesen. Ich hoffe, ich konnte einen einigermaßen wissenschaftlichen und vernünftigen Überblick über die Diskussion verschaffen. Ich bitte auch jeden Leser nochmal, sich seine eigene Meinung darüber zu bilden. Ich denke aber, ich konnte hinreichend darlegen, dass die Unsummen und die Maßnahmen, die derzeit zahlreich gesetzt werden, uns nicht einen Jota voranbringen (ob der Mensch nun Ursache ist, oder nicht).

Die Politik wäre hier gefordert, diesem Unsinn Einhalt zu gebieten, stattdessen scheint sie diese Hysterie anzufachen, um sie für sich zu nutzen. Klar, mit der Drohung der Apokalypse ließ es sich schon im Mittelalter leicht regieren.

14. Dezember 2009

EU- Freund oder Feind?

Abgelegt unter: Allgemeines — Philipp Starl @ 18:36

In einem sind sich fast alle (EU- Gegner und EU- Befürworter) einig: die EU in ihrer jetzigen Form ist schlicht nicht mehr tragbar. Sie ist undemokratisch strukturiert, entscheidet somit ohne den Bürger und stellt somit eine Art Aristokratie dar. Dies wäre nicht so schlimm, würde diese “Aristokratie” nicht in undemokratischer Form (Lissabon- Vertrag) immer mehr Kompetenzen an sich reissen. Im Moment fehlt nur noch die Kompetenz- Kompetenz, aber auch die ist durch das System der doppelten Mehrheit zum Teil verwirklicht.

Quo vadis EU? Wird diese Union überhaupt bestehen? Soll sie bestehen? In welcher Form? Was sind die Alternativen? Ich rege hiermit zur Diskussion an, wobei meine Partei aus noch zu erklärenden Gründen für einen Austritt ist.

Danksagung

Abgelegt unter: Danksagung — Philipp Starl @ 18:23

Ich möchte mich bei allen Unterstützern (vor allem Registrierten) bedanken, dass sie ihre Zeit in das Lesen und Kommentieren dieses Blogs investieren. Gemeinsam können wir etwas ändern.

Mit freundlichen Grüßen,

Philipp Starl

Hypo Alpe Adria

Abgelegt unter: Aktuelle Beiträge — Philipp Starl @ 17:29

Die Regierung beweist wiedermal ihre wirtschaftliche Kompetenz: anstatt Banken wie die HAA in die Insolvenz zu schicken und so dafür zu sorgen, dass diese Unternehmen den verdienten Weg erfolgloser Unternehmen gehen und damit entweder saniert werden und erfolgreich für eine neue Zukunft aufgestellt, oder liquidiert werden, spielen Pröll und Faymann Papa Schlumpf und “schützen” ihre Bürger vor einer vermeintlichen Katastrophe.

Dass damit die Katastrophe erst erfüllt wird, indem der österreichische Steuerzahler (und nicht wie indirekt verdient der Kärntner Steuerzahler) zahlreiche Millionen und Milliarden hinblättern darf und erst recht indem die Pröllmänner ihre Vasallen in die Vorstandsetagen schicken werden und damit schon jetzt dafür sorgen, dass das Schicksal der HAA ein düsteres bleibt. Josef Urschitz schrieb dazu einen hervorragenden Leitartikel in “Die Presse” vom 14.12.2009.
Der Staat sollte keine Unternehmen auffangen und wenn sie noch so “systemrelevant” sind. Eine Bank, die schlecht gewirtschaftet und sich verspekuliert hat, sollte ihr verdientes Schicksal entgegennehmen. Dies sollte nicht nur aus dem Grundatz, der Staat solle sich nicht in die Wirtschaft einmischen geschehen, sondern auch aus zahlreichen praktischen Überlegungen:

1) Der Steuerzahler sollte nicht für das Unvermögen anderer einstehen müssen.

2) Banken werden mit diesen Staatsgarantien daran gehindert, erfolgreich ihr Geschäft zu erledigen, weil die einzige Grundlage für ein erfolgreich geführtes Unternehmen das wirtschaftliche Risiko ist, dem man ohne einer Staatshaftung ausgesetzt ist.

Es gibt aber auch einen Grund, der für die Staatshaftung spricht: schließlich haben die Staaten dieser Erde mit dem Teilreservesystem, zahlreichen staatlichen Institutionen und den staatlich qua Notenbank festgesetzten Zinsen erst dafür gesorgt, dass diese Blase entsteht.

In Zukunft sollte aber weder das eine, noch das andere geschehen: Banken sollten für ihre Fehler nicht mehr belohnt werden und Staaten sollten sich nicht mehr in die Wirtschaft und vor allem in den Finanzsektor derart einmischen, dass sie auf Grund von Geldnöten für Monsterblasen sorgen, wie sie derzeit wieder entsteht.

Ich empfehle hierzu die Artikel von Jörg Janssen in eigentümlich frei:

http://ef-magazin.de/2008/10/25/761-der-weg-zur-finanzkrise-teil-1-teilreserve-der-legalisierte-betrug

Demonstration

Abgelegt unter: Allgemeines — Philipp Starl @ 16:55

Es wird endlich Zeit, dass sich Europa gegen den politischen Islam wehrt. Zahlreiche Indizien sprechen für eine Intoleranz des Islams:

1) Christen werden in fast allen islamischen Ländern verfolgt und getötet.

2) Wird der Islam in nur irgendeiner Art und Weise kritisiert, folgt reflexartig der Hass der islamischen Welt, der sich im Flaggen verbrennen, zur Tötung aufrufen, ausländische Konzerne oder Staaten boykottieren, usw. manifestiert.

3) Über 50% der Moslems in Österreich wollen die Scharia oder Teile davon in unser Rechtssystem integrieren.

4) Moslems bauen überall dort, wo sie zahlreich vorhanden sind, Parallelgesellschaften auf; sie lernen zumeist nicht einmal die Sprache des Landes, in dem sie leben.

5) Es ist ein Faktum, dass Moslems in ihren Parallelgesellschaften ihre eigene Gerichtsbarkeit einführen.

6) 90% der Anschläge auf der Welt werden von islamistischen Gruppierungen verübt.

Dies sind alles Fakten, Fakten, die niemand negieren kann. Wenn nun einige linke Gutmenschen noch immer behaupten wollen, der Islam sei tolerant und teile unsere Werte, ziehen sie die absolut falschen Schlüsse aus den oben genannten Fakten. Weiters ist Integration eine Bringschuld! Wenn ich in ein Dorf ziehe, passe ich mich auch der Dorfgemeinschaft an und nicht umgekehrt!

Deshalb rufe ich zu einer Demonstration auf dem Heldenplatz am 17. März 2010 auf. Dies ist mein Geburtstag und soll symbolisch dafür stehen, dass mein Leben dafür steht, für ein freies, prosperierendes Österreich zu kämpfen, in dem die Grundwerte eingehalten werden!

Schliessen Sie sich an, erzählen Sie Ihren Verwandten und Freunden davon. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Europa nicht wieder zu Mitteln wie in den 30ern greift und die Situation nicht so eskaliert, nur weil linke Gutmenschen und die political correctness der öffentlichen Medien dem unter Druck stehenden Kochtopf solange den Deckel draufdrücken wollen, bis er explodiert!

Satzung der neuen Partei

Abgelegt unter: Allgemeines — Philipp Starl @ 16:35

Präambel

Folgende Grundsätze sind für uns maßgeblich: § 16 ABGB: Jeder Mensch
hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, er ist
daher als Person zu betrachten. Zu diesen Rechten gehören:

a) Die Freiheit. Der Mensch ist ein vernunftbegabtes,
selbstverantwortliches und freies Wesen. Diese Freiheit bedeutet vor
allem Freiheit dem Staate gegenüber. Aus dieser Freiheit erwächst aber
auch Verantwortung, vor allem für
sich selbst! Die Menschen in unserem Staate müssen daher frei, aber
auch selbstverantwortlich sein. Jeder Eingriff in die Freiheit der
Bürger des Staates Österreichs hat unter dem Gesichtspunkt einer
strengen Interessensabwägung
zu geschehen, wobei als einzige Grundrechte das Recht auf Leib und
Leben und das Recht auf Eigentum in Konkurrenz zum Grundrecht auf
Freiheit stehen; alle anderen Grundrechte sind unterzuordnen.

b) Das Eigentum. Das Eigentumsrecht ist ein Grundrecht und eine Säule
unserer Gesellschaft. Es muss frei von staatlichem Zwang sein und
unterliegt einzig den strafrechtlich relevanten Beschränkungen. Jeder
Eingriff des Staates in das
Eigentumsrecht seiner Bürger ist grundsätzlich unzulässig und muss
im Rahmen einer Interessensabwägung mit äußerster Vorsicht beschlossen,
bzw. beibehalten werden.

c) Eng verbunden mit dem Eigentum ist das Eigentum des österreichischen
Volkes am Staate Österreich. Das österreichische Volk hat das im
Völkerrecht festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht und kann jeden von
diesem Eigentum
ausschließen.

d) Wir bekennen uns zu den Grundbausteinen der Verfassung von 1920/29
und den in der Europäischen Konvention für Menschenrechte und im
Staatsgrundgesetze von 1867 festgeschriebenen Grundrechte der
Bürger des Staates Österreich.

e) In Einklang mit lit. a) der Präambel legen wir als einzige
Staatsaufgaben Schutz und Schirm der Bürger des Staates Österreichs
fest. Dies bedeutet vor allem Schutz nach innen (Polizei), Schutz nach
außen (Militär) und in
Verbindung mit dem Schutz nach innen der Schutz von Leib und Leben,
also auch der Gesundheit.

Innenpolitik

Artikel 1:

(1) Der Staat Österreich ist verpflichtet, seinen Bürgern Schutz vor
Gewalt zu gewähren. Dies ist eine prioritäre Staatsaufgabe und
unterliegt daher der höchsten Aufmerksamkeit. Wir fordern daher eine
massive Aufstockung des Polizeiapparats, damit verbunden eine massive
Aufstockung der finanziellen Mittel für diesen. Die Sicherheit unserer
Bürger ist durch Migration und freien Personenverkehr in der
Europäischen Union gefährdet und bedarf daher eingehender Konzepte, um
sie zu gewährleisten. Wir fordern zumindest auf ein Jahr befristet eine
Schließung der Grenzen, um den ausufernden Kriminalitätszustand in den
Griff zu bekommen, weitere Konzepte bedürfen konkreter Ausarbeitung und
Einbindung des Sicherheitsapparats und können daher nicht im Voraus
gefordert werden.

(2) Der Sicherheitsapparat muss im Rahmen der Grundrechte der
Staatsbürger handeln. Insbesondere unzulässig sind Fahndungsmethoden,
die in die Privatsphäre der österreichischen Bürger eingreifen und durch
keinerlei richterliche Genehmigung gedeckt sind. Ebenfalls unzulässig
ist insbesondere eine Speicherung von Verkehrsdaten wie von Telefonaten,
Internet, etc.  Wir fordern daher insbesondere eine Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes.

Artikel 2:

(1) Die Verwaltung muss möglichst föderalistisch aufgebaut sein. Die
Bundesländer Österreichs sind seit beinahe tausend Jahren die Träger der
Kontinuität des Staates Österreich. Ihnen sollten möglichst alle
Kompetenzen delegiert werden, für die nicht eine bundeseinheitliche
Verwaltung zweckdienlich und effizienter ist , wir bekennen uns daher
zum Subsidiaritätsprinzip.  Effizienter und zweckdienlicher ist eine
einheitliche Bundesverwaltung auf jeden Fall bei den Themen Gesundheit,
Sicherheit und Energie.
Jedenfalls von den Ländern verwaltet muss das Steuerwesen sein.

(2) Die Verwaltung muss einer grundlegenden Revision unterzogen werden.
Sie ist effizient zu gestalten und muss das Auslangen mit dem Nötigsten
finden, d.h. um die Staatsaufgaben erfüllen zu können. Unnötige
Zweigleisigkeiten sollen möglichst beseitigt werden, Beamte und
Vertragsbedienstete des Staates Österreichs sind auf ein Minimum zu
reduzieren.

Artikel 3:

(1) Die Verfassung der Republik Österreich soll der Sockel der
Gesellschaft sein. Sie muss die Staatszielbestimmungen und die
Grundelemente unseres Staatswesens enthalten und muss daher um unnötige
Bestimmungen bereinigt werden. Wesentliche Elemente, die jedoch keine
Grundelemente des Staates Österreichs sind, sollen in eine Ebene
zwischen der Verfassungs- und der Gesetzesebene versetzt werden. Um
diese Ebene zu ändern, muss der Nationalrat ein Präsensquorum von 50%
und ein Konsensquorum von 66,6% aufweisen. Soll die Verfassung selbst
geändert werden, bedarf es zusätzlich einer Volksabstimmung.

(2) Da die zweite Ebene wesentliche Elemente des Staates beinhalten
soll, sollen jedenfalls solche Beschlüsse des Nationalrates unzulässig sein,
die offensichtlich aus dem Grund beschlossen werden, um eine
spätere Änderung durch einen neuen Gesetzgeber zu verhindern.

(3) Gefordert wird ebenfalls eine zwingende Volksabstimmung für jedes
Bundesgesetz, egal welcher Art, wenn sich mindestens 200.000
Unterschriften dazu einfinden.

Artikel 4:

(1) Der Migrationsdruck ist für den Staat Österreich ein untragbarer. Er
resultiert vor allem aus dem Bedürfnis mancher Angehöriger anderer
Völker, in einem sicheren, modernen, sozialen Staatswesen wohnen zu
dürfen, um Gesundheits- und andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen
zu können. Wir fordern daher eine sofortige Ausweisung aller niedrigqualifizierten
Nichtstaatsbürger und eine gleichzeitige Festlegung, dass lediglich
Angehörige von Fremdstaaten ein dauerhafter Wohnsitz
gewährt wird, wenn diese eine bestimmte Qualifikation aufweisen können.
Maßgebend sind hier ein abgeschlossenes Studium in einem Fremdstaat,
oder ähnliche, dieser Qualifikation vergleichbare Abschlüsse. Dies steht
im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker.

(2) Ausgenommen soll von dieser Regelung das Asylrecht sein, da es die
Pflicht eines Staates ist, hilfesuchenden, bedrohten Menschen Zuflucht
vor Gewalt zu gewähren. Durch das Dublin- Abkommen ist aber jeder
Asylantrag sofort iVm einem Abschiebebescheid abzuweisen, wenn der
Asylsuchende nicht durch einen Staat, der nicht
dem Dublin- Abkommen beigetreten ist, auf österreichischen Boden
gelangt. Weitere Zugeständnisse an die anderen, vor allem angrenzenden,
Staaten sollen völkerrechtlich unter Berücksichtigung einer fairen
Verteilung von Asylsuchenden bedungen werden.

(3) Von der Forderung ausgenommen sollen auch Menschen sein, an denen
der Staat Österreich ein besonderes Interesse hat, wie insbesondere
Sportler und besondere Persönlichkeiten. Der Staat Österreich soll
außerdem kurzfristige Erleichterungen erlassen können, falls die
wirtschaftliche Lage dies erfordert. Dies trifft insbesondere auf einen
nicht anders zu behebenden Fachkräftemangel zu.

Artikel 5:

(1) Das Wahlrecht soll möglichst personalisiert werden. Im Sinne von
Transparenz und der Durchsetzung des demokratischen Gedankens sollen die
Menschen selbst bestimmen können, wer ein Mandat im Nationalrat bekommt.
Jeder Wähler soll die Entscheidungen seines Gewählten nachvollziehen
können, indem das Abstimmungsverhalten jedes Mandatars aufgezeichnet
wird und auf einer öffentlichen Institution wie z.b. dem Internet
einsehbar ist. Die Wahl soll nach Wahlkreisen erfolgen, für jedes Mandat
ein Wahlkreis. Jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, soll
sich in einem Wahlkreis seiner Wahl als Kandidat aufstellen lassen
können und ist somit wählbar. Ob die Bürger die Wahl haben, in welchem
Wahlkreis sie ihre Stimme abgeben dürfen, ist zu diskutieren.

(2) Die Regierung soll aus Personen bestehen, die eine fachliche
Qualifikation für das jeweilige Ministerium aufweisen können. Ernannt
werden sollen die jeweiligen Minister vom Nationalrat, wobei die
Bestimmungen über den Beschluss eines einfachen Gesetzes zur Anwendung
kommen. Der Bundeskanzler muss keine fachliche Qualifikation aufweisen,
soll jedoch auf Grund seiner herausragenden Stellung mit einem Präsens-
und Konsensquorum von 50% ernannt werden. Die Rechte des
Bundespräsidenten sollen davon unberührt bleiben.

Außen- und Verteidungspolitik

Artikel 1:

(1) Wir achten grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht eines jeden
Volkes, sowohl die innere, als auch die äußere Selbstbestimmung. Zur
Selbstbestimmung gehört aber auch Selbstverantwortung, wir fordern daher
jegliche Zurückhaltung bei fremdartigen Auseinandersetzungen. Das
österreichische Volk ist weder für das Schicksal Afrikas, noch für das
Schicksal des Nahen Ostens verantwortlich. Wir möchten daher jegliche
Einmischung in die Konflikte dieser Gebiete unterbinden.
Selbstverständlich soll das österreichische Volk in Erwägung ziehen,
falls es von einem Fremdstaat um Hilfe gebeten wird, Hilfe angemessener
Art zu leisten. Dies ist kasuistisch zu entscheiden und soll einer
strengen Interessensabwägung unterliegen.

(2) Die Donauländer sind mit dem Staate Österreich in tiefster Weise
verbunden und haben mit dem österreichischen Volk jahrhundertelange,
gemeinsame Wurzeln. Wir fordern daher eine Intensivierung bei der
Außenpolitik mit diesen Staaten. Auf Augenhöhe sollten wir ein
gemeinsames Konzept für die Zukunft entwickeln, insbesondere, um einen
Gegenpol zu den Mächten USA, Russland und China zu entwickeln. Den
westeuropäischen Staaten sollten wir in tiefster Verbundenheit die
Brücke zu den Donauländern sein und ebenfalls ein gemeinsames Konzept
für die Zukunft Europas entwickeln.

Artikel 2:

(1) Die Europäische Union ist ein zutiefst undemokratisches, seinen
Werten enthobenes und noch dazu durch den undemokratischen Vorgang beim
Zustandekommen des Lissabonner Vertrags seiner Legitimität entzogenes,
bürokratisches Gebilde. Sie widerstrebt zudem dem Willen des
österreichischen Volkes, ein souveränes, freies und neutrales Österreich
vorzufinden. Weiters sehen wir eine konkurrenzfähige Zukunft Europas
nicht in einem Integrationsprozess verwirklicht. Wir fordern daher den
Ausstieg aus dieser Union.

(2) Bestimmungen und Gesetze, die aus dem Beitritt und der
Mitgliedschaft zur Europäischen Union resultieren, sollen einer
tiefgehenden Revision unterzogen und allenfalls außer Kraft gesetzt
werden. Insbesondere erhalten möchten wir jedoch den einheitlichen
Wirtschaftsraum. Dies sollte aber im Rahmen des
Völkerrechts geregelt und von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet
werden.

Artikel 3:

(1) Ein souveränes, freies Österreich muss als einer seiner ersten
Aufgaben sehen, nicht nur die Sicherheit nach innen, sondern auch nach
außen gewährleisten zu können. Die Vorstellung, die Welt werde für immer
in Frieden leben und Österreich werde keinen Bedrohungen mehr ausgesetzt
sein, ist illusorisch, utopisch und gefährlich für die Existenz unseres
Staates. Wir fordern daher eine Aufstockung der militärischen Mittel um
3 % des BIP und intensive Investitionen in die
Anschaffung, Forschung und Entwicklung moderner militärischer Geräte.

(2) In Einklang mit lit. a) der Präambel, wonach jeder Bürger des
Staates Österreich möglichst frei von staatlichem Zwang sein soll,
fordern wir jedoch eine Abschaffung der Wehrpflicht. Es ist zudem weder
für die Zukunft des österreichischen Militärs, noch für die Zukunft
unserer jungen männlichen Bürger zielführend, wenn diese zu monatelangem
Zwangsdienst rekrutiert werden.

Artikel 4:

Die Sicherheit nach außen bedarf auch einer gewissen Unabhängigkeit von
Rohstoffen, insbesondere von fossilen Rohstoffen. Die Vergangenheit
(Kohle und Stahl) und auch die Gegenwart (Erdöl und Erdgas) haben
zahlreich eindrucksvoll bewiesen, dass dieses Interesse daher in
höchstem Maße mit Energiesicherheit- und unabhängigkeit zusammenhängt.
Es wird daher auch eine Staatsaufgabe sein, für Energiesicherheit zu
sorgen. Näheres dazu unter Forschungpolitik.

Wirtschafts- und Finanzpolitik

Artikel 1:

(1) Wie in der Präambel angedeutet, ist die Wirtschaft keine
Staatsaufgabe. Gerade sie ist von staatlichen Einflüssen zu befreien und
fernzuhalten, weshalb das Arbeitsrecht einer Revision unterzogen werden
soll; dabei beachtlich sind vor allem der Kündigungsschutz und
Mindestlöhne. Insbesondere soll der Staat keine Unternehmen führen. Wir
fordern daher die Privatisierung aller sich im staatlichen Eigentum
befindlichen Unternehmen. Diese Schritte sollen sukzessive und nicht
radikal gesetzt werden, um den Bürgern des Staates Österreich Zeit zu
geben, um sich auf ein neues System einzustellen.

(2) Steuern und Abgaben sind eine für den Staat notwendige Sache, da er
ansonsten nicht überlebensfähig wäre. Wir sehen Steuern und Abgaben als
Eigentumsbeschränkung und möchten diese daher soweit als möglich gering
halten.

(3) In Zukunft sollen auch keine Unternehmen mehr staatlich
subventioniert werden. Dies ist Ausdruck der Selbstverantwortlichkeit
nach lit. a) der Präambel, die insbesonders für Unternehmen gilt. Daher
wird auch jegliche zukünftige Rettung sogenannter systemrelevanter
Banken abgelehnt. Auch sogenannte Konjunkturpakete werden strikt
abgelehnt. Schlechten Unternehmen soll nicht der starke Arm des Staates
zum Schutze gegeben werden, um konkurrenzfähige Unternehmen aus dem
Markt zu drängen. Ein neues Insolvenzrecht soll daher nicht auf die
Rettung von Unternehmen abstellen, sondern auf den Ausgleich zwischen
Gläubigern und Schuldner.

Artikel 2:

(1) Die Geld und Finanzpolitik war einer der Hauptgründe und würde auch
immer wieder einer der Hauptgründe für die Finanzkrise- und
Wirtschaftskrise, die 2008 über den Staat Österreich und die meisten
Staaten der Erde hereinbrach, sein. Wir sehen die Auflösung des
Goldstandards und das Teilreservesystem als eines der größten Übel der
derzeitigen Weltfinanzpolitik. Außerdem lehnen wir den Einfluss von
staatlichen Institutionen wie der Europäischen Zentralbank oder der
Federal Reserve Bank insbesonders auf die Zinsbildung ab. Wir
berücksichtigen jedoch die Komplexität und Verflochtenheit der weltweit
agierenden und bestehenden Finanzpolitik und werden daher vorerst keine
eigenständigen Schritte in diese Richtung setzen. Wir wollen aber jeden
möglichen Beschluss fassen und jedes mögliche Gesetz aufheben oder
beschließen, um eine vom staatlichen Einfluss frei agierende Wirtschaft
zu gewährleisten.

(2) Wir lehnen ebenfalls staatliche Regulierungs- und Aufsichtsbehörden
ab. Die Finanzmarktaufsicht soll daher reformiert oder aufgelöst werden. Weitere
Rechtsmaterien in diesem Zusammenhang sollen begutachtet werden.

Artikel 3:

(1) Die Steuerlast der Bürger hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen.
Angefacht von der Schuldenpolitik der Parteien, vor allem der SPÖ, der
letzten Jahrzehnte ist die Staatsschuld auf ein Niveau angewachsen, das
eine Niedrigsteuerpolitik fast unmöglich gemacht.
Mittelfristig streben wir einen Einheitseinkommenssteuersatz von 25% an,
der Mehrwertssteuersatz soll auf 12% gesenkt werden. Dies
soll durch Einsparungen in zahlreichen Bereichen wie Sozialleistungen,
Verwaltung, Gesundheitswesen und Bildungswesen erreicht werden.

(2) Vermögenssteuern wollen wir einer Untersuchung unterziehen.

(3) Weitere Steuern sollen evaluiert werden, neue Steuern lehnen wir
grundsätzlich ab.

(4) Abgaben sollen auf ein Minimum reduziert werden.

Justizpolitik

Artikel 1:

(1) Die Justiz und die Rechtsordnung sind zentrale Aufgaben eines jeden
Rechtsstaates. Wir wollen eine effiziente, sachliche, rechtsstaatliche,
neutrale und weisungsfreie Justiz, sie ist das Herz des modernen
Österreichs. Wir fordern daher eine Aufstockung der Mittel für diese,
eine Erhöhung des Justizpersonals und insbesonders eine starke Anhebung
der Richterzahl.

(2) Auch die Sondergerichte öffentlichen Rechts sollen entlastet werden.
Dies soll einerseits durch eine Bereinigung der Aufgaben dieser und
einer Aufstockung des Personals erreicht werden.

Artikel 2:

(1) Die Unabhängigkeit der Gerichte ist durch die StPO- Reform 2008
stark ins Schwanken geraten; vor allem die Verlagerung des
vorprozessualen Stadiums von den Untersuchungsrichtern weg zu den
Staatsanwälten. Gerade diese Verlagerung soll rückgängig gemacht werden.

(2) Im Besonderen die Staatsanwaltschaft wurde und wird wahrscheinlich
noch immer als politisches Instrument missbraucht. Diese Gefahr ist
zumindest bei der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft akut,
weshalb wir die Weisungsfreiheit für die Staatsanwaltschaft fordern. Sie
soll als Anklägerin des Staates fungieren und nicht als Kettenhund der
Politik. Wir schlagen auch eine selbstständige, den Gerichten ähnliche
Struktur der Staatsanwaltschaft vor, deren oberstes Organ dem
Nationalrat verantwortlich sein muss.

Artikel 3:

(1) Sämtliche Rechtsmaterien sollen unter den Gesichtspunkten von
Effizienz, Aktualität und Vereinbarkeit unserer liberalen Politik
gesichtet und allenfalls überarbeitet werden. Insbesonders die Durchlöcherung von
Rechtsgrundsätzen wie pacta sunt servanda soll rückgängig gemacht werden.

(2) Grundbausteine unserer Rechtsordnung, wie das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch, sollen unangetastet bleiben.

(3) Generell stehen wir zu den Grundbausteinen unserer Rechtsordnung,
die seit Jahrhunderten Bestand haben.

Sozialpolitik

Artikel 1:

(1) Der Staat ist nicht für das soziale Wohlbefinden seiner Bürger
verantwortlich. Ein Einkommen zu erzielen und für Krisenzeiten zu sparen
ist dem Bürger absolut zumutbar. Grundsätzlich soll der Staat daher für
Soziales kein Geld ausgeben; wir fordern daher die Abschaffung der
meisten Sozialleistungen. Dass dem Bürger diese Umstellung in einem
kurzen Zeitraum unzumutbar ist, versteht sich von selbst; die
Rechtssicherheit soll auch hier gewahrt bleiben.

(2) Die Streichung der Leistungen soll daher frühestens- abhängig von
der jeweiligen Sozialleistung- in 2 Jahren beginnen und dann in Etappen.
Kürzungen sind hievon ausgenommen, weshalb nicht hohe Kürzungen auch
früher vorzunehmen sind.

Artikel 2:

Jeder Bürger ist für sich selbst verantwortlich. Daher auch dafür, dass
er einen Arbeitsplatz findet und sich im Vorhinein die dafür
erforderliche Ausbildung aneignet. Wir wissen aber auch, dass selbst der
kompetenteste und fleißigste Bürger plötzlich seine Arbeit verlieren
kann. Dem soll ein minimales Auffangnetz Linderung verschaffen, in dem
der arbeitslos Gewordene drei Monate lang, nicht mehr, nicht weniger,
den Anspruch auf ein Arbeitslosengeld in Höhe von 80% seines letzten
Einkommens hat. Verlängerungen sollen ausgeschlossen sein; um wieder
einen Anspruch auf dieses Arbeitslosengeld zu haben, soll der Bürger
mindestens ein Jahr wieder eine Beschäftigung ausüben. Beginnen soll
diese Regelung ehemöglichst.

Artikel 3:

Die Vorsorge für den Ruhestand obliegt jedem Bürger selbst. Der Staat
hat keinerlei Verantwortung für den Ruhestand seiner Bürger;
Pensionszahlungen sind daher auf lange Sicht einzustellen. Etwas für die
Zukunft anzusparen und für sie vorzusorgen kann aber weder den älteren,
noch den in den nächsten 20 Jahren in den Ruhestand tretenden Bürgern
zugemutet werden. Die Rechtssicherheit spielt hier eine große Rolle,
weshalb diese Umstellung etappenweise, beginnend in 15 Jahren, geschehen
soll.

Artikel 4:

Der Staat ist auch nicht für die Ausbildung seiner Bürger
verantwortlich. Genaueres dazu wird bei dem Punkt Bildungspolitik
besprochen.
Artikel 5:

Sozialleistungen für den Bereich Familie, sowie alle anderen
Sozialleistungen werden ehemöglichst (im Rahmen des Artikel 1)
gestrichen.

Bildungspolitik

Artikel 1:

(1) Wie unter Artikel 4 der Sozialpolitik erörtert, ist der Staat nicht
für die Ausbildung seiner Bürger verantwortlich. Der Bürger soll frei
wählen können wo, wie und wie lang er sich bildet und ausbildet. Wir
fordern daher die ehestmögliche Privatisierung des gesamten
Bildungssystems.

(2) Um jedoch ein Mindestmaß an Ordnung und Wertbarkeit, auch gegenüber
Fremdstaaten, zu garantieren, soll der Staat ein Mindestmaß einziehen,
um gewisse Titel führen zu dürfen und Abschlüsse zu erreichen und
zumindest eine Rahmenordnung bereitstellen. So muss, um eine
weiterführende Ausbildung machen zu können, ein bestimmtes
Bildungsniveau vorhanden sein. Dies soll mit einer zentral organisierten
Prüfung gewährleistet werden. Auch soll die bestehende Organisation und
Struktur- bestehend aus primärem, sekundärem und tertiärem
Bildungssektor- nicht angetastet werden.

Artikel 2:

Die Bildungsfinanzierung soll schlussendlich den Eltern bzw. dem Bürger
selbst auferlegt werden. Wir wissen aber, dass dies eine radikale
Umstellung darstellt und wollen daher zumindest die nächsten 5 Jahre
die Bürger subventionieren. Das heißt, dass die Ausgaben, die im Moment
in den Bildungssektor fließen, zur direkten Unterstützung sozial
schwacher Familien verwendet werden sollen.

Gesundheitspolitik

Artikel 1:

(1) Wir sehen als Ausfluss der Staatsaufgabe Schutz und Schirm auch den
Schutz der Gesundheit der Bürger des Staates Österreich. Eine solche
soll durch eine staatliche, zentral organisierte Versicherung
gewährleistet werden.

(2) Im Einklang mit lit. a) der Präambel soll der Bürger aber nicht
gezwungen werden, in diese Versicherung einzuzahlen. Die staatliche
Krankenversicherung soll nur ein Angebot an die Bürger sein. Da der
Staat aber die Gesundheit als Staatsaufgabe wahrnehmen muss, ist eine
Versicherungspflicht unausweichlich.

(3) Die Beiträge sollen nur von jenen gezahlt werden, die die staatliche
Krankenversicherung in Anspruch nehmen wollen.

Artikel 2:

Wir wissen, dass die Organisation der Kassen eine komplizierte
Angelegenheit ist. Vorerst fordern wir daher nur eine Zentralisierung
der Kasse und eine rascheste Reform zur Effizienzsteigerung.

Artikel 3:

Alle Einrichtungen wie Spitäler, Ärzte, usw. sollen privat organisiert
sein. Bestehende Verträge sollen jedoch vorerst bestehen bleiben. Das
ganze System bedarf einer Evaluierung.

Forschungspolitik

Artikel 1:

Der Staat soll lediglich in seine für die Staatsaufgaben relevanten
Forschungsgebiete investieren. Dies jedoch in erforderlich hohem Ausmaß.
Dazu gehören Militärforschung, Forschung für alternative Energien und
Forschung auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit. Wir fordern eine
Anhebung des Forschungsbudgets auf 4% des Bruttoinlandsprodukts.

Artikel 2:

Wir wollen eine möglichste Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen
erreichen. Konzepte dafür sollten mit Fremdstaaten besprochen werden.
Eine Klimagesetzgebung lehnen wir jedoch striktest ab, da der
anthropogene Einfluss auf die Erderwärmung, so sie stattfinden sollte,
in keinster Weise empirisch nachgewiesen ist. Es ist auf Grund
zahlreicher Fakten eher wahrscheinlich, dass sämtliche Behauptungen, der
Mensch habe die Erwärmung zu verantworten, unzutreffend sind.

Satzung der Partei

Die Satzung der Partei ist eine noch zu bestimmende. Der Name lautet
Liberaldemokratische Partei Österreichs. Den Vorstiz führt bis auf
Weiteres Philipp Starl. Die Mitgliedschaft ist offen.

läuft stressfrei mit WordPress ( WordPress.de )


Baufinanzierung Wolfsburg | Vesicherungsvergleich Wiesbaden | VW Ersatzteile | Japangarten | Computer München |

Ein kostenloser Blog von blogservice.de